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Was ist eine Lohnpfändung?

Häufen sich die Schulden eines Arbeitnehmers immer weiter an, kann er diese meist früher oder später nicht mehr begleichen.

Die Personen, denen er Geld schuldet (Gläubiger), verzichten aber selten auf ihre Forderungen. Sie beauftragen daher einen Gerichtsvollzieher, Vermögenswerte des Arbeitnehmers zu pfänden. Oftmals stellt sich jedoch das Problem, dass eine ohnehin überschuldete Privatperson selten wertvolles Eigentum hat. Die Pfändung von Wertgegenständen scheitert dann.

Der Gläubiger kann allerdings auch beantragen, den Lohn des Arbeitnehmers zu pfänden. Der Arbeitgeber wird dann durch das Vollstreckungsgericht angewiesen, Teile des Lohns künftig an den Gläubiger zu überweisen. Dieser Vorgang ist die „Lohnpfändung“.

Dabei wird aber nicht das gesamte Gehalt des Arbeitnehmers gepfändet. Ihm soll vielmehr ein gewisser Betrag verbleiben, damit er weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist (§ 850c ZPO). Die genaue Höhe des sog. Pfändungsfreibetrags richtet sich nach der Anzahl der Personen, denen der Arbeitnehmer Unterhalt zahlen muss. Ein Familienvater darf also mehr von seinem Arbeitslohn behalten als ein lediger Arbeitnehmer.

Kann mir wegen einer Lohnpfändung gekündigt werden?

Dem Arbeitgeber erscheint eine Lohnpfändung oftmals suspekt. Außerdem ist sie für ihn mit einigem Aufwand verbunden. Er könnte daher versuchen, dem Arbeitnehmer wegen der Lohnpfändung zu kündigen.

Gleich vorweg: In den meisten Fällen muss der Arbeitnehmer keine Kündigung fürchten. Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist nämlich nur wirksam, wenn der Arbeitgeber einen triftigen Kündigungsgrund hat. Die Schulden eines Arbeitnehmers sind grundsätzlich dessen private Angelegenheit und bilden daher keinen Kündigungsgrund. Es geht den Arbeitgeber schlicht nichts an, wie ein Arbeitnehmer sein Privatleben führt. Dies gilt selbst dann, wenn es zu einer Lohnpfändung kommen sollte.

Eine Kündigung ist jedoch möglich, wenn die Lohnpfändung in besonderem Maße das Arbeitsverhältnis berührt. In folgenden Situationen kann es für den Arbeitnehmer daher brenzlig werden:

- Die Lohnpfändung führt zu Betriebsstörungen.
- Der Arbeitnehmer hat eine Vertrauensstellung im Betrieb inne.

Wann ist eine Kündigung wegen Betriebsstörung möglich?

Eine Lohnpfändung verursacht beim Arbeitgeber einen enormen Aufwand. Er muss regelmäßig eine sog. Drittschuldnererklärung abgeben. Er hat also darzulegen, welchen Lohn der Arbeitnehmer erhält. Dabei muss er diverse Formalien beachten. Bei falschen Angaben haftet er.

Die Lohnpfändung ist für den Arbeitgeber mit weiteren Risiken verbunden. Überweist er den Lohn fälschlicherweise an den Arbeitnehmer, macht er sich gegenüber den Gläubigern des Arbeitnehmers haftbar. Im schlimmsten Fall muss er den Lohn dann mehrmals bezahlen. Eine Unachtsamkeit kann daher teuer werden.

Trotzdem rechtfertigt eine einmalige Lohnpfändung grundsätzlich keine Kündigung. An eine Kündigung ist allenfalls dann zu denken, wenn eine Vielzahl von Lohnpfändungen zu einem derartigen Arbeitsaufwand führt, dass der Betriebsablauf ernsthaft gestört wird. Der Arbeitgeber muss die Störung aber genau belegen können. Eine pauschale Behauptung genügt nicht.

Beispiel: Für den Arbeitnehmer erfolgten in 5 Jahren bis zu 20 Lohnpfändungen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin und begründete dies mit dem enorm hohen Verwaltungsaufwand durch die wiederholten Pfändungen. Das Bundesarbeitsgericht (Az. 7 AZR 264/79) entschied, dass die Kündigung unwirksam sei. Das Vorliegen mehrerer Lohnpfändungen allein rechtfertige noch keine Kündigung. Sie sei nur bei wesentlichen Störungen des Arbeitsablaufs möglich. Die Pfändungen seien jedoch über Jahre hinweg verteilt erfolgt. Eine unzumutbare Arbeitsbelastung liege daher nicht vor.

Selbst wenn diese Schwelle überschritten ist, muss vor Ausspruch der Kündigung noch zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen abgewogen werden. Dabei sind Aspekte wie Unterhaltspflichten und Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

Begründet der Arbeitgeber seine Kündigung also allein mit dem Arbeitsaufwand, der mit den Pfändungen verbunden ist, hat die Entlassung vor Gericht nur geringe Chancen.

Wann ist eine Kündigung bei Vertrauensstellung möglich?

Besetzt der Arbeitnehmer im Unternehmen eine Vertrauensposition, ist eine rechtmäßige Kündigung wegen Lohnpfändung dagegen wahrscheinlicher. Hat er nämlich Zugriff auf das Vermögen des Arbeitgebers oder der Kunden, ist der Arbeitgeber dringend auf die Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers angewiesen. Dies gilt etwa bei Bankangestellten, Buchhaltern und Prokuristen. Lohnpfändungen können dann Zweifel an der Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers wecken und eventuell eine Kündigung rechtfertigen.

Hierfür müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Der Arbeitnehmer ist stark verschuldet.
- In relativ kurzer Zeit geht eine Vielzahl von Lohnpfändungen ein.
- Es erscheint wahrscheinlich, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben wird.

Eine Kündigung ist aber oftmals dann nicht möglich, wenn die Verschuldung auf einer verständlichen Notlage beruht.

Beispiel: Der Arbeitnehmer erkrankt schwer und ist für lange Zeit arbeitsunfähig. Er ist auf das deutlich geringere Krankengeld angewiesen und gerät deshalb in finanzielle Schieflage.

Kann eine Abfindung gepfändet werden?

Obwohl eine Kündigung wegen Lohnpfändungen regelmäßig unwirksam ist, lassen sich Arbeitnehmer immer wieder darauf ein, das Arbeitsverhältnis zu beenden, wenn ihnen eine Abfindung gezahlt wird. Die Abfindung kann z. B. aus einer Einigung vor Gericht oder aus einem Aufhebungsvertrag resultieren.

Der Arbeitnehmer darf sich in dieser Situation aber keine falschen Hoffnungen machen: Gepfändet werden meist sämtliche Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis. Dazu zählt auch die Abfindung. Da sie keine wiederkehrende Zahlung ist, gelten auch die Pfändungsfreibeträge nicht. Der Arbeitgeber ist daher grundsätzlich verpflichtet, die Abfindung an die Gläubiger des Arbeitnehmers auszuzahlen.

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