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Verkehrsrecht
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Unfallabwicklung und Bußgeldverfahren
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Verkehrsrecht berührt grundsätzlich unterschiedliche Rechtsgebiete. Dies hat zur Folge, dass jeweils andere Verfahren bzw. Verfahrensordnungen Anwendung finden. Sehen Sie hier zunächst, in welchem Umfang ich für Sie tätig werde.
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Ihr Recht im Straßenverkehr
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Durchsetzung der Schadenersatzansprüche
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Die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche beginnt unmittelbar nach dem Unfallereignis. Damit Sie in dieser Situation keinen Fehler begehen, habe ich Ihnen eine Checkliste zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall zusammengestellt, die Sie sich ausdrucken und in Ihr Handschuhfach legen sollten.
Als Rechtsanwalt Ihres Vertrauens verfolge ich für Sie nach einem Unfall Ihre finanziellen Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, der beim unverschuldeten Unfall die Kosten meiner Tätigkeit übernimmt. Ich informiere Sie vorab über Ihre Rechte in der Unfallabwicklung, um sicherzustellen, dass Ihnen neben dem reinen Reparaturschaden auch häufig nicht bedachte Schäden (z.B. Schmerzensgeld; Fahrtkosten; Haushaltsführungsschaden) erstattet werden. Sodann stelle ich außergerichtlich der Versicherung den Schadengrund dar und nehme Ihnen damit das lästige Ausfüllen von Fragebögen ab. Ich beziffere die entstandenen Schäden und überwache die Einhaltung von mir gesetzter Zahlungsfristen. Falls es notwendig wird, setzte ich anschließend Ihre Ansprüche auch gerichtlich bzw. in der Zwangsvollstreckung durch.
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Verteidigung im Bußgeld- und Strafverfahren
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Hierneben verteidige ich Sie, wenn Ihnen eine Ordnungs- oder Strafbehörde ein Fehlverhalten im Straßenverkehr vorwirft. Zu diesem Zweck nehme ich Einsicht in die amtliche Akte, um die der Behörde überhaupt bekannten Tatsachen zu kennen, die dem Vorwurf zugrunde liegen. Ich lege Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bzw. Strafbefehl ein und verteidige Ihre Rechte sowohl im Ermittlungsstadium als auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung.
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Keine Verwaltungsverfahren
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Schließlich geht es im Verkehrsrecht auch um die Wahrnehmung von Rechten gegenüber Verwaltungsbehörden im Zusammenhang mit der (Wieder-) Erteilung einer Fahrerlaubnis. Dabei handelt es sich um rein verwaltungsrechtliche Verfahren mit spezifischen Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen. In diesem Bereich bin ich nicht tätig. Hier kann ich Ihnen jedoch einen externen Experten empfehlen.
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(C) 2010 - Alle Rechte vorbehalten - Torsten Jannack Rechtsanwalt Fachanwalt |
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