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Arbeitsrecht beim Fachanwalt
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Arbeitnehmerschutz im Arbeitsverhältnis
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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht wahre ich Ansprüche der Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung. Zu den Hintergründen meiner Tätigkeit finden Sie hier sowohl Erklärungen häufiger arbeitsrechtlicher Begriffe als auch Informationen betreffend die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, den Abschluß eines Arbeitsvertrages und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei sind die wichtigsten Kündigungsgründe, nämlich die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung, aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit ebenso hervorgehoben wie die fristlose Kündigung und die Beendigung bei Befristung. Hervorgehobene Beachtung finden auch der Anspruch auf Abfindung und die einvernehmliche Beendigung.
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Vorteile der Unterstützung durch einen Fachanwalt
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Vier-Augen-Prinzip bei Personalgesprächen |
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dadurch sofortige rechtliche Weichenstellung zur Verbesserung Ihrer Ausgangssituation |
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Begleitung bei sich anbahnenden Problemen im Arbeitsverhältnis |
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Rechtssichere Bewertung von Abmahnungen |
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Wahrung Ihrer Rechte nach einer Kündigung |
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Wahrnehmung Ihrer Rechte im arbeitsrechtlichen Streitverfahren |
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Verbesserung Ihrer Verhandlungsposition im Streitverfahren |
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dadurch ggf. Erhöhung von Abfindungsangeboten |
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Optimierung der sozialrechtlichen Situation nach rechtmäßiger Beendigung |
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Arbeitnehmerschutz als Einzelfallentscheidung
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Arbeitsrecht ist Sonderrecht der abhängig Beschäftigten, also der Arbeitnehmer. Es ist aber kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, sondern besteht vielmehr aus einer Vielzahl einzelner Gesetze und Rechtsvorschrift. So greift es zunächst auf den allgemeinen Teil und das allgemeine Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zurück, das durch umfangreiche arbeitsrechtliche Spezialgesetze ergänzt wird. Aber auch europarechtliche Vorschriften beeinflussen das Arbeitsrecht immer stärker.
Die Gesetze werden zudem durch kollektive Gestaltungsmittel (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) und durch die Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitute (betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz) beeinflusst. Schließlich wird ein Arbeitsverhältnis in seiner konkreten Ausgestaltung durch den individuell verhandelten Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt.
Es liegt auf der Hand, dass die Fülle an Rechtsvorschriften, individuellen und kollektiven Regelungen für die praktische Lösung alltäglicher arbeitsrechtlicher Fragestellungen das Verständnis der wechselseitigen Beziehungen und Abhängigkeiten sämtlicher Gestaltungsfaktoren erfordert. In Anbetracht dessen ist es problematisch, besondere Tipps, Tricks oder Kniffe rund um das Arbeitsrecht als "Grundsätze" zu verbreiten. Denn dadurch entsteht der Eindruck eines formalisierten Verfahrens, der dem konkreten Einzelfall nicht mehr gerecht wird und zu falschen Auffassungen verleitet. Wegen der Komplexität des Arbeitsrechts bleiben solche Tricks der Einzelfallberatung vorbehalten, weil nur sie die jeweilige tatsächliche und rechtliche Situation im Detail berücksichtigen kann.
In Konsequenz dessen finden Sie hier Informationen zu den gängigsten Fragen des Arbeitsrechts, wobei möglichst die Rechte beider Vertragspartner erklärt werden. Dabei habe ich es mir einfach gemacht und jeweils nur von „dem Arbeitgeber“ bzw. „dem Arbeitnehmer“ gesprochen. Alle Leserinnen bitte ich insoweit um Nachsicht. Die Formulierungen wurden alleine aus Gründen der besseren Lesbarkeit gewählt.
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Direkt zu Anbahnung, Abschluß und Kündigung
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Arbeitsrechtliche Begriffe
Finden Sie hier die Definitionen der wichtigsten arbeitsrechtlichen Begriffe Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gewerkschaft, Arbeitgeberverband, kollektives Arbeitsrecht, Firmentarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Gleichbehandlung, Betriebliche Übung, Betriebsrat, Direktionsrecht, Versetzung
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Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Lesen Sie alles zur Anbahnung des Arbeitsverhältnisses von der Stellenanzeige bzw. Zeitungsannonce über die Bewerbung (inkl. Initiativbewerbung), das Vorstellungsgespräch, das Fragerecht des Arbeitgebers, das Recht zum Lügen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Anti-Diskriminierung), die Mitwirkung des Betriebsrats, die Erstattung der Bewerbungskosten ...
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Abschluß des Arbeitsvertrages
Lesen Sie, was Sie beim Abschluss des Arbeitsvertrages beachten müssen: Form und Inhalt des Arbeitsvertrages, Probezeitregelungen, Befristungen, Minijobs und Fehlerfolgen
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses allgemein
Informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Formvorschriften bei der Kündigung von Zeitpunkt, Zugang und Rücknahme; Kündigungsfristen; Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz und im Kleinbetrieb; Kündigungsgründe (betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung); fristlose außerordentliche Kündigung; Anhörung des Betriuebsrates; Abfindung und Anspruch auf Abfindung
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Die personenbedingte Kündigung
Personenbedingt erfolgt die Kündigung aus Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen. S...
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Die verhaltensbedingte Kündigung
Demgegenüber greifen verhaltensbedingte Gründe, wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten steuern kan...
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Die Abmahnung
Grundsätzlich ist vor Ausspruch der Kündigung die Erteilung einer Abmahnung erforderlich. Da der...
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Die betriebsbedingte Kündigung
Die in der Praxis häufigste Kündigungsart ist die betriebsbedingte Kündigung. Dabei geht es um e...
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Die fristlose Kündigung
Auch bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung sind die zur ordentlichen Kündigung beschri...
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Befristung und Kündigung
Ein befristeter Arbeitsvertrag begründet ein Arbeitsverhältnis für eine ganz bestimmte Dauer. We...
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Der Anspruch auf Abfindung
Im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses taucht immer wieder die Bemerkung au...
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Die einvernehmliche Beendigung
Arbeitsverhältnisse enden nicht immer durch Kündigung. Zuweilen entscheiden sich die Parteien de...
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(C) 2010 - Alle Rechte vorbehalten - Torsten Jannack Rechtsanwalt Fachanwalt |
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