Bis zum 01.07.2006 regelte das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) exakt, welches Honorar ein Rechtsanwalt für die Erstberatung bzw. die außergerichtliche Beratung abrechnen konnte. Diese Vorschriften sind aber inzwischen ersatzlos weggefallen, so dass jeder Rechtsanwalt heute "seinen" Preis bilden muss. Zudem soll für die Beratungstätigkeit eine Vergütungsvereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen werden.
Ich halte entsprechende Vereinbarungen vor, die vor Beginn des Beratungsgesprächs im Rahmen einer Preisverhandlung thematisiert und unterzeichnet werden können. Allerdings zeigt die tägliche Praxis, dass viele Mandanten auf die maßvolle Abrechnung durch ihren Rechtsanwalt vertrauen. Sie verzichten bewußt auf ein Preisgespräch und/oder auf eine schriftliche Vereinbarung über Umfang der Tätigkeit und Höhe der Vergütung.
Das führt keineswegs dazu, dass der Rechtsanwalt überhaupt keine Vergütung verlangen kann. Vielmehr darf er dann nur die (markt-)übliche Vergütung abrechnen. Sie wiederum wird heutzutage durch verschiedene Institute im Wege der repräsentativen Befragung ermittelt. So hat das renommierte Soldan-Institut die bundesweiten Durchschnittsvergütungen im Jahre 2009 zwischen 110,- und 260,- € netto pro Stunde ermittelt und daraus einen Durchschnittswert von 182,- € netto pro Stunde berechnet (Quelle: Anwaltsblatt 2006, 473). Er entspricht auch weitestgehend den Dortmunder Verhältnissen.
Ich selbst orientiere mich bei der Höhe der Vergütung an verschiedenen Faktoren. So ist eine bloße Erstberatung häufig weniger intensiv und umfassend als eine fortlaufende Beratung, so dass ich dann auch ein niedrigeren Ansatz wähle. Eine höhere Spezialisierung ist dagegen eher ein Indiz für einen höheren Preis, um ein angemessenes Verhältnis zwischen meiner Leistung und dem Preis herzustellen. Die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten, seine persönliche und wirtschaftliche Situation und auch die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag steuermindernd geltend machen zu können, beeinflussen die Preisbildung ebenfalls in der einen oder anderen Richtung. Schließlich lasse ich auch mein konkretes Haftungsrisiko in die Preisbildung einfließen.
Letztlich bin ich als Rechtsanwalt aber auch Unternehmer. Ich kann also nicht rein altruistisch tätig sein, sondern bin betriebswirtschaftlichen Zwängen unterworfen. Meinen Preis bilde ich daher regelmäßig aus einer Preisspanne zwischen 80,- und 210,- € netto pro Stunde (95,20 € bis 249,90 € brutto). Hieraus ermittelt sich ein Durchschnittswert von 145,- € netto (172,55 € brutto), von dem ich nach den vorbeschriebenen Maßstäben Abzüge oder Zuschläge vornehme.
Dabei rechne ich in der Regel minutengenau und nicht nach Stundenpauschalen oder Arbeitswerten (etwa alle angefangenen 15 min.) ab. Im Übrigen achte ich stets auf die Einhaltung der gesetzlichen Schwellenwerte, wonach ich ohne schriftliche Vereinbarung von einem Verbraucher höchstens 190,- € netto (226,10 € brutto) für eine Erstberatung und 250,- € netto (297,50 € brutto) für eine Beratung verlangen darf.
Selbstverständlich kann ich Ihnen auf Wunsch auch gerne eine Leistungsübersicht zukommen lassen, aus der Sie exakt ablesen können, wann genau ich welche Tätigkeiten für Sie entfaltet habe.
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Übe ich für Sie eine Tätigkeit aus, die sich nicht auf eine (Erst-)Beratung beschränkt, sondern auf die gerichtliche oder außergerichtliche Wahrnehmung Ihrer Rechte gegenüber anderen gerichtet ist, rechne ich nach den Vergütungstatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
Nutzen Sie den RVG-Vergütungsrechner, wenn Sie sich einen Überblick über die anfallende Rechtsanwaltsvergütung verschaffen wollen.
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Wenn Sie sich durch Abschluß einer Rechtsschutzversicherung gegen die Gefahren eines Rechtsstreits absichern oder Sie sich einfach informieren wollen, wie "Ihre" Rechtsschutzversicherung im Ernstfall reagiert, empfehle ich Ihnen die Lektüre der Vergleichsergebnisse der Stiftung Warentest und die praktischen Erfahrungen von Rechtsanwälten im Umgang mit der von Ihnen favorisierten Rechtsschutzversicherung.
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