 |
 |
 |
Arbeitsrecht beim Fachanwalt
|
Leistungsangebot für Arbeitgeber
|
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht wehre ich nicht nur arbeitsrechtliche Ansprüche ab, die gegen Sie geltend gemacht werden. Vielmehr biete ich Ihnen eine Betreuung Ihres Unternehmens rund um alle Fragen des Arbeitsrechts an, so dass ich Sie durch alle Phasen der Beschäftigung begleite. Ich entwerfe für Sie Arbeitsverträge, die auf Ihren konkreten Betrieb und Ihren Bedarf zugeschnitten sind. Auf Wunsch nehme ich an Bewerbungsgesprächen bis hin zum Vertragsschluß teil. Ich fertige Dienstanweisungen und führe die erforderlichen Personalgespräche mit Ihren Arbeitnehmern zur Vermeidung bzw. schnellen Lösung aufkeimender Konflikte. Sollte es dennoch erforderlich werden, erteile ich für Sie Abmahnungen und spreche anschließend die Kündigung aus.
Zu den Hintergründen meiner Tätigkeit finden Sie hier sowohl Erklärungen häufiger arbeitsrechtlicher Begriffe als auch Informationen betreffend die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, den Abschluß eines Arbeitsvertrages und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei sind die wichtigsten Kündigungsgründe, nämlich die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung, aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit ebenso hervorgehoben wie die fristlose Kündigung, die Abmahnung und die Beendigung bei Befristung. Hervorgehobene Beachtung finden auch der Anspruch auf Abfindung und die einvernehmliche Beendigung.
|
 |
|
|
|
Ihre Vorteile:
|
 |
Professionelle Außendarstellung durch professionelle Arbeitsverträge |
 |
Vier-Augen-Prinzip bei Bewerbungs- und Personalgesprächen |
 |
dadurch sofortige rechtliche Weichenstellung zur Verbesserung Ihrer Ausgangssituation |
 |
Reduzierung des Konfliktpotentials durch externe Gesprächsführung |
 |
klare Regeln durch eingehende Beratung im Vorfeld eines Konfliktes |
 |
Begleitung auf dem Weg zur Kündigung |
 |
Begleitung im arbeitsrechtlichen Streitverfahren |
 |
Einsparung hoher Abfindungen durch rechtmäßige Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
|
|
|
Arbeitnehmerschutz als Einzelfallentscheidung
|
Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der abhängig Beschäftigten, also der Arbeitnehmer. Es ist aber kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, sondern besteht vielmehr aus einer Vielzahl einzelner Gesetze und Rechtsvorschrift. So greift es zunächst auf den allgemeinen Teil und das allgemeine Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zurück, das durch umfangreiche arbeitsrechtliche Spezialgesetze ergänzt wird. Aber auch europarechtliche Vorschriften beeinflussen das Arbeitsrecht immer stärker.
Die Gesetze werden zudem durch kollektive Gestaltungsmittel (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) und durch die Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitute (betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz) beeinflusst.
Die Fülle an Rechtsvorschriften erfordert für die praktische Lösung alltäglicher arbeitsrechtlicher Fragestellungen das Verständnis der wechselseitigen Beziehungen und Abhängigkeiten sämtlicher Gestaltungsfaktoren. Wer auf diesen Seiten besondere Tipps, Tricks oder Kniffe rund um das Arbeitsrecht vermutet, wird daher enttäuscht sein. Denn sie müssen wegen der Komplexität einer Einzelfallberatung vorbehalten bleiben, die die jeweilige tatsächliche und rechtliche Situation im Detail berücksichtigen kann.
Sie finden hier vielmehr Informationen zu den gängigsten Fragen des Arbeitsrechts, wobei möglichst die Rechte beider Vertragspartner erklärt werden. Klicken Sie sich durch die Vielzahl an Themen, finden Sie eine erste Orientierung und setzen Sie sich dann mit mir in Verbindung, damit wir gemeinsam Ihr konkretes Problem lösen können.
Zum Schluß noch eine persönliche Anmerkung: Ich habe es mir einfach gemacht und jeweils nur von „dem Arbeitgeber“ bzw. „dem Arbeitnehmer“ gesprochen. Alle Leserinnen bitte ich insoweit um Nachsicht. Die Formulierungen wurden alleine aus Gründen der besseren Lesbarkeit gewählt.
|
|
|
|
|
|
Direkt zu Anbahnung, Abschluß und Kündigung
|
|
Arbeitsrechtliche Begriffe
Finden Sie hier die Definitionen der wichtigsten arbeitsrechtlichen Begriffe Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gewerkschaft, Arbeitgeberverband, kollektives Arbeitsrecht, Firmentarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Gleichbehandlung, Betriebliche Übung, Betriebsrat, Direktionsrecht, Versetzung
|
|
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Lesen Sie alles zur Anbahnung des Arbeitsverhältnisses von der Stellenanzeige bzw. Zeitungsannonce über die Bewerbung (inkl. Initiativbewerbung), das Vorstellungsgespräch, das Fragerecht des Arbeitgebers, das Recht zum Lügen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Anti-Diskriminierung), die Mitwirkung des Betriebsrats, die Erstattung der Bewerbungskosten ...
|
|
Abschluß des Arbeitsvertrages
Lesen Sie, was Sie beim Abschluss des Arbeitsvertrages beachten müssen: Form und Inhalt des Arbeitsvertrages, Probezeitregelungen, Befristungen, Minijobs und Fehlerfolgen
|
|
Beendigung des Arbeitsverhältnisses allgemein
Informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Formvorschriften bei der Kündigung von Zeitpunkt, Zugang und Rücknahme; Kündigungsfristen; Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz und im Kleinbetrieb; Kündigungsgründe (betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung); fristlose außerordentliche Kündigung; Anhörung des Betriuebsrates; Abfindung und Anspruch auf Abfindung
|
|
Die personenbedingte Kündigung
Personenbedingt erfolgt die Kündigung aus Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen. S...
|
|
Die verhaltensbedingte Kündigung
Demgegenüber greifen verhaltensbedingte Gründe, wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten steuern kan...
|
|
Die Abmahnung
Grundsätzlich ist vor Ausspruch der Kündigung die Erteilung einer Abmahnung erforderlich. Da der...
|
|
Die betriebsbedingte Kündigung
Die in der Praxis häufigste Kündigungsart ist die betriebsbedingte Kündigung. Dabei geht es um e...
|
|
Die fristlose Kündigung
Auch bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung sind die zur ordentlichen Kündigung beschri...
|
|
Befristung und Kündigung
Ein befristeter Arbeitsvertrag begründet ein Arbeitsverhältnis für eine ganz bestimmte Dauer. We...
|
|
Der Anspruch auf Abfindung
Im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses taucht immer wieder die Bemerkung au...
|
|
Die einvernehmliche Beendigung
Arbeitsverhältnisse enden nicht immer durch Kündigung. Zuweilen entscheiden sich die Parteien de...
|
 |
|
|
|
|
(C) 2010 - Alle Rechte vorbehalten - Torsten Jannack Rechtsanwalt Fachanwalt |
|
Diese Seite drucken
|