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Arbeitsrechtliche Begriffe
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Abschluß des Arbeitsvertrages
Beendigung des Arbeitsverhältnisses allgemein
Die personenbedingte Kündigung
Die verhaltensbedingte Kündigung
Die Abmahnung
Die betriebsbedingte Kündigung
Die fristlose Kündigung
Die Änderungskündigung
Befristung und Kündigung
Der Anspruch auf Abfindung
Die einvernehmliche Beendigung
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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht wahre ich Ansprüche der Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung. Zu den Hintergründen meiner Tätigkeit finden Sie hier sowohl Erklärungen häufiger arbeitsrechtlicher Begriffe als auch Informationen betreffend die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, den Abschluß eines Arbeitsvertrages und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei sind die wichtigsten Kündigungsgründe, nämlich die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung, aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit ebenso hervorgehoben wie die fristlose Kündigung und die Beendigung bei Befristung. Hervorgehobene Beachtung finden auch der Anspruch auf Abfindung und die einvernehmliche Beendigung.
Arbeitsrecht ist Sonderrecht der abhängig Beschäftigten, also der Arbeitnehmer. Es ist aber kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, sondern besteht vielmehr aus einer Vielzahl einzelner Gesetze und Rechtsvorschrift. So greift es zunächst auf den allgemeinen Teil und das allgemeine Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zurück, das durch umfangreiche arbeitsrechtliche Spezialgesetze ergänzt wird. Aber auch europarechtliche Vorschriften beeinflussen das Arbeitsrecht immer stärker.
Die Gesetze werden zudem durch kollektive Gestaltungsmittel (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) und durch die Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitute (betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz) beeinflusst. Schließlich wird ein Arbeitsverhältnis in seiner konkreten Ausgestaltung durch den individuell verhandelten Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt.
Es liegt auf der Hand, dass die Fülle an Rechtsvorschriften, individuellen und kollektiven Regelungen für die praktische Lösung alltäglicher arbeitsrechtlicher Fragestellungen das Verständnis der wechselseitigen Beziehungen und Abhängigkeiten sämtlicher Gestaltungsfaktoren erfordert. In Anbetracht dessen ist es problematisch, besondere Tipps, Tricks oder Kniffe rund um das Arbeitsrecht als "Grundsätze" zu verbreiten. Denn dadurch entsteht der Eindruck eines formalisierten Verfahrens, der dem konkreten Einzelfall nicht mehr gerecht wird und zu falschen Auffassungen verleitet. Wegen der Komplexität des Arbeitsrechts bleiben solche Tricks der Einzelfallberatung vorbehalten, weil nur sie die jeweilige tatsächliche und rechtliche Situation im Detail berücksichtigen kann.
In Konsequenz dessen finden Sie hier Informationen zu den gängigsten Fragen des Arbeitsrechts, wobei möglichst die Rechte beider Vertragspartner erklärt werden. Dabei habe ich es mir einfach gemacht und jeweils nur von „dem Arbeitgeber“ bzw. „dem Arbeitnehmer“ gesprochen. Alle Leserinnen bitte ich insoweit um Nachsicht. Die Formulierungen wurden alleine aus Gründen der besseren Lesbarkeit gewählt.