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Rechtsstreitigkeiten finden in unterschiedlichen Variationen statt. Sehen Sie, wie die Bearbeitung eines Mandats im Allgemeinen erfolgt oder setzen Sie sich in Ruhe mit Ihrer Verfahrenssituation auseinander, wenn es um Rechtsschutz gegen eine Kündigung, Abwehr einer Kündigungsschutzklage, Durchsetzung eines Anspruchs oder Abwehr eines Anspruchs geht.
Bei einigen Gerichten, so z. B. beim Arbeitsgericht Dortmund, ist es möglich, dass Sie den Verfahrensstand in Form einer gerichtlichen Entscheidung dem wesentlichen Tenor nach (also ohne ausführliche Begründung) vom Tage der Entscheidung an für zwei Wochen einsehen können. So können Sie häufig noch am Tag einer Verhandlung, spätestens aber am folgenden Arbeitstag erfahren, wie Ihr Rechtsstreit ausgegangen ist.
In Zeiten des "just-in-time" bzw. "heute bestellt, morgen geliefert" ist es für Mandanten unverständlich, wenn die beauftragte Dienstleistung einmal nicht unverzüglich z. B. in Form eines Anschreibens an den Gegner gefertigt wird. Dabei wird jedoch übersehen, dass juristische Dienstleistung nicht mit einer industriell gefertigten Massenware verglichen werden kann. Im Gegenteil ist jeder Rechtsstreit von seinen jeweiligen Besonderheiten geprägt. Sie erfordern stets eine exakte Prüfung der rechtlichen Grundlagen. Juristische Dienstleistung ist also eine "Sonderanfertigung", die auf den Einzelfall zugeschnitten ist.
Wenn die Bearbeitung Ihres Falles also einmal nicht sofort nach außen hin sichtbar wird, liegt dies einfach daran, dass es noch der Absicherung Ihrer Ansprüche durch Recherche von Rechtsprechung und/oder Kommentarliteratur bedurfte.
Wer nicht schon „Gerichtserfahrung“ hat, weiß häufig nicht, was in einem zivilen Streitverfahren auf ihn zukommt. Daher habe ich Ihnen nach verschiedenen denkbaren Ausgangssituationen beispielhaft dargestellt, wie solche Verfahren ablaufen könnten. Klicken Sie einfach Ihre Verfahrenssituation im Untermenü an.
Wenn Sie sich schon im Verfahren befinden, können Sie beim Arbeitsgericht Dortmund über den nachfolgenden Link den Sachstand Ihres Verfahrens abrufen, wenn dort eine Verhandlung stattgefunden hat. Geben Sie einfach den Verhandlungstag und das gerichtliche Aktenzeichen ein, weil aus Gründen des Datenschutzes keine Namen genannt werden.