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Der Rechtsanwalt


Finden Sie hier Wissenswertes über meinen beruflichen Werdegang, insbesondere zu » Studium und Berufserfahrung, » Mitgliedschaften, » Vertretungsbefugnis.

Studium und Berufserfahrung

Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum (Wahlfachgruppe Steuerrecht) 1987 - 1992:
» Abschluß 1. Staatsexamen [261 KB]

Referendariat am Landgericht Dortmund mit Wahlstation bei Ferdie & Gouz, Lawyer, Miami 1993 - 1995:
» Abschluß der beruflichen Ausbildung mit Prädikatsexamen [276 KB]

Praktische Erfahrungen als freier Mitarbeiter in Kanzleien in Dortmund und Köln 1995 - 1997
Eröffnung der eigenen Kanzlei in Dortmund 1998
Mitgesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft in Dortmund 2004 - 2009

» Fachanwalt für Arbeitsrecht 2005 [260 KB]

Weiterentwicklung des Kanzleiauftritts als alleiniger Kanzleiinhaber in Dortmund 2010

Mitgliedschaften

Mitglied im » DeutscherAnwaltVerein
Mitglied der » Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DeutscherAnwaltVerein
Mitglied der » Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DeutscherAnwaltVerein
Mitglied im » Anwalt- und Notarverein Dortmund

Mitgleid bei » arbeitsrechtsfix.de - der unabhängigen Plattform für Arbeitsrecht
Mitglied bei » schadenfix.de - der unabhängigen Plattform für Verkehrsrecht

Vertretungsbefugnis

Rechtsanwälte/innen sind kraft Gesetzes befugt, ihre Mandanten vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen), allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten einschließlich dem Bundesarbeitsgericht, allen Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten sowie dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Dieses Vertretungsrecht gilt demnach auch für mich, wenngleich ich davon in Anbetracht meiner beruflichen Ausrichtung vorwiegend nur vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bzw. den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht Gebrauch mache.

Anderweitige Hinweise auf "Zulassungen" vor bestimmten Gerichten sind wegen der erwähnten gesetzlichen Regelung nicht nur falsch, sondern wettbewerbswidrig. Lassen Sie sich also bei der Auswahl Ihres Vertragspartners nicht von angeblichen Zulassungen beeindrucken.