Unfallabwicklung und Bußgeldverfahren
Verkehrsrecht berührt grundsätzlich unterschiedliche Rechtsgebiete. Dies hat zur Folge, dass jeweils andere Verfahren bzw. Verfahrensordnungen Anwendung finden. Sehen Sie hier zunächst, wie ich für Sie tätig werde.
Durchsetzung der Schadenersatzansprüche
Die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche beginnt unmittelbar nach dem Unfallereignis. Damit Sie in dieser Situation keinen Fehler begehen, habe ich Ihnen eine » Checkliste zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall [169 KB]
zusammengestellt, die Sie sich ausdrucken und in Ihr Handschuhfach legen sollten.
Sodann verfolge ich für Sie nach einem Unfall Ihre finanziellen Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Dazu informiere ich Sie vorab über » Ihre Rechte in der Unfallabwicklung, um sicherzustellen, dass Ihnen neben dem reinen Reparaturschaden auch häufig nicht bedachte Schäden (z.B. Schmerzensgeld; Fahrtkosten; Haushaltsführungsschaden) erstattet werden. Sodann stelle ich außergerichtlich der Versicherung den Schadengrund dar und nehme Ihnen damit das lästige Ausfüllen von Fragebögen ab. Ich beziffere die entstandenen Schäden und überwache die Einhaltung von mir gesetzter Zahlungsfristen. Falls es notwendig wird, setzte ich anschließend Ihre Ansprüche auch gerichtlich bzw. in der Zwangsvollstreckung durch.
Selbst wenn der Unfall nicht Sie, sondern einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens betrifft, ist die Kontaktaufnahme wertvoll. Oder wollen Sie die Kosten der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall tragen?
Verteidigung im Bußgeld- und Strafverfahren
Hierneben verteidige ich Sie, wenn Ihnen eine Ordnungs- oder Strafbehörde ein Fehlverhalten im Straßenverkehr vorwirft. Zu diesem Zweck nehme ich Einsicht in die amtliche Akte, um die der Behörde überhaupt bekannten Tatsachen zu kennen, die dem Vorwurf zugrunde liegen. Ich lege Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bzw. Strafbefehl ein und verteidige Ihre Rechte sowohl im Ermittlungsstadium als auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Keine Verwaltungsverfahren
Schließlich geht es im Verkehrsrecht auch um die Wahrnehmung von Rechten gegenüber Verwaltungsbehörden im Zusammenhang mit der (Wieder-) Erteilung einer Fahrerlaubnis. Dabei handelt es sich um rein verwaltungsrechtliche Verfahren mit spezifischen Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen. In diesem Bereich bin ich nicht tätig. Hier kann ich Ihnen jedoch einen externen Experten empfehlen.
