Leistungsangebot für Arbeitgeber
Als » Fachanwalt für Arbeitsrecht wehre ich nicht nur arbeitsrechtliche Ansprüche ab, die gegen Sie geltend gemacht werden. Vielmehr biete ich Ihnen eine Betreuung Ihres Unternehmens rund um alle Fragen des Arbeitsrechts an, so dass ich Sie durch alle Phasen der Beschäftigung begleite. Ich entwerfe für Sie Arbeitsverträge, die auf Ihren konkreten Betrieb und Ihren Bedarf zugeschnitten sind. Auf Wunsch nehme ich an Bewerbungsgesprächen bis hin zum Vertragsschluß teil. Ich fertige Dienstanweisungen und führe die erforderlichen Personalgespräche mit Ihren Arbeitnehmern zur Vermeidung bzw. schnellen Lösung aufkeimender Konflikte. Sollte es dennoch erforderlich werden, erteile ich für Sie Abmahnungen und spreche anschließend die Kündigung aus.
Zu den Hintergründen meiner Tätigkeit finden Sie hier sowohl » Erklärungen häufiger arbeitsrechtlicher Begriffe als auch Informationen betreffend die » Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, den » Abschluß eines Arbeitsvertrages und die » Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei sind die wichtigsten Kündigungsgründe, nämlich die » personenbedingte Kündigung, die » verhaltensbedingte Kündigung und die » betriebsbedingte Kündigung, aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit ebenso hervorgehoben wie die » fristlose Kündigung, die » Abmahnung und die » Beendigung bei Befristung. Hervorgehobene Beachtung finden auch der » Anspruch auf Abfindung und die » einvernehmliche Beendigung.
Ihre Vorteile:
- Professionelle Außendarstellung durch professionelle Arbeitsverträge
- Vier-Augen-Prinzip bei Bewerbungs- und Personalgesprächen
- dadurch sofortige rechtliche Weichenstellung zur Verbesserung Ihrer Ausgangssituation
- Reduzierung des Konfliktpotentials durch externe Gesprächsführung
- klare Regeln durch eingehende Beratung im Vorfeld eines Konfliktes
- Begleitung auf dem Weg zur Kündigung
- Begleitung im arbeitsrechtlichen Streitverfahren
- Einsparung hoher Abfindungen durch rechtmäßige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitnehmerschutz als Einzelfallentscheidung
Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der abhängig Beschäftigten, also der Arbeitnehmer. Es ist aber kein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, sondern besteht vielmehr aus einer Vielzahl einzelner Gesetze und Rechtsvorschrift. So greift es zunächst auf den allgemeinen Teil und das allgemeine Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zurück, das durch umfangreiche arbeitsrechtliche Spezialgesetze ergänzt wird. Aber auch europarechtliche Vorschriften beeinflussen das Arbeitsrecht immer stärker.
Die Gesetze werden zudem durch kollektive Gestaltungsmittel (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) und durch die Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitute (betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz) beeinflusst.
Die Fülle an Rechtsvorschriften erfordert für die praktische Lösung alltäglicher arbeitsrechtlicher Fragestellungen das Verständnis der wechselseitigen Beziehungen und Abhängigkeiten sämtlicher Gestaltungsfaktoren. Wer auf diesen Seiten besondere Tipps, Tricks oder Kniffe rund um das Arbeitsrecht vermutet, wird daher enttäuscht sein. Denn sie müssen wegen der Komplexität einer Einzelfallberatung vorbehalten bleiben, die die jeweilige tatsächliche und rechtliche Situation im Detail berücksichtigen kann.
Sie finden hier vielmehr Informationen zu den gängigsten Fragen des Arbeitsrechts, wobei möglichst die Rechte beider Vertragspartner erklärt werden. Klicken Sie sich durch die Vielzahl an Themen, finden Sie eine erste Orientierung und setzen Sie sich dann mit mir in Verbindung, damit wir gemeinsam Ihr konkretes Problem lösen können.
Zum Schluß noch eine persönliche Anmerkung: Ich habe es mir einfach gemacht und jeweils nur von „dem Arbeitgeber“ bzw. „dem Arbeitnehmer“ gesprochen. Alle Leserinnen bitte ich insoweit um Nachsicht. Die Formulierungen wurden alleine aus Gründen der besseren Lesbarkeit gewählt.
